Artikel 31 (5) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Zahlung der vorgeschriebenen Gebühren für den Antrag.
Für den Antrag sind die vorgeschriebenen Gebühren innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu zahlen.
Artikel 31 PCT → Antrag auf internationale vorläufige Prüfung
Regelt die internationale vorläufige Prüfung der Anmeldung.