Regel 16bis.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Erhebung einer Gebühr für verspätete Zahlung.
a) Das Anmeldeamt kann die Zahlung von Gebühren aufgrund einer Aufforderung davon abhängig machen, dass eine Gebühr für verspätete Zahlung entrichtet wird.
b) Die Gebühr darf nicht höher sein als 50% der internationalen Anmeldegebühr.
Regel 16bis PCT → Verlängerung von Fristen für die Zahlung von Gebühren
Regelt die Verlängerung von Fristen für die Zahlung von Gebühren und die Erhebung von Gebühren für verspätete Zahlungen.