Regel 58 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Gebühr für die Durchführung der internationalen vorläufigen Prüfung.
Regel 58.1 PCT → Befugnis zur Erhebung einer Gebühr
Beschreibt die Befugnis zur Erhebung einer Gebühr für die internationale vorläufige Prüfung.
Regel 58.3 PCT → Rückerstattung
Regelt die Bedingungen für die Rückerstattung der Gebühr für die vorläufige Prüfung.
PCT, Teil C → Regeln zu Kapitel II des Vertrags
Behandelt die internationale vorläufige Prüfung und die Anforderungen an den Antrag auf internationale vorläufige Prüfung.