Gebühr für die vorläufige Prüfung

Regel 58 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Gebühr für die Durchführung der internationalen vorläufigen Prüfung.

Regel 58.1 PCT → Befugnis zur Erhebung einer Gebühr
Beschreibt die Befugnis zur Erhebung einer Gebühr für die internationale vorläufige Prüfung.

Regel 58.3 PCT → Rückerstattung
Regelt die Bedingungen für die Rückerstattung der Gebühr für die vorläufige Prüfung.

siehe auch

PCT, Teil C → Regeln zu Kapitel II des Vertrags
Behandelt die internationale vorläufige Prüfung und die Anforderungen an den Antrag auf internationale vorläufige Prüfung.