Regel 13bis.4 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) legt die Frist zur Einreichung von Angaben fest.
Angaben müssen innerhalb von 16 Monaten nach dem Prioritätsdatum eingereicht werden, um als rechtzeitig eingereicht zu gelten.
Regel 13bis PCT → Erfindungen, die sich auf biologisches Material beziehen
Behandelt Erfindungen, die sich auf biologisches Material beziehen.