Regel 22.3 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) legt die Frist für die Übermittlung des Aktenexemplars gemäß Artikel 12 Absatz 3 fest.
Die in Artikel 12 Absatz 3 genannte Frist beträgt drei Monate ab dem Datum der Mitteilung, die das Internationale Büro gemäß Regel 22.1 Absatz c oder g an den Anmelder übersandt hat.
Regel 22 PCT → Übermittlung des Aktenexemplars und der Übersetzung
Regelt das Verfahren zur Übermittlung des Aktenexemplars und der Übersetzung an das Internationale Büro.