Regel 76.4 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Frist für die Übersetzung des Prioritätsbelegs.
Der Anmelder ist nicht verpflichtet, einem ausgewählten Amt vor Ablauf der nach Artikel 39 anwendbaren Frist eine Übersetzung des Prioritätsbelegs zu übermitteln.
Regel 76 PCT → Übersetzung des Prioritätsbelegs; Anwendung bestimmter Regeln auf Verfahren vor den ausgewählten Ämtern
Behandelt die Übersetzung des Prioritätsbelegs und die Anwendung bestimmter Regeln auf Verfahren vor den ausgewählten Ämtern.