Frist

Regel 20.7 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) legt die Frist für die Einreichung von Richtigstellungen oder Bestätigungen fest.

Regel 20.7 PCT

Festlegung der Frist für die Einreichung von Richtigstellungen oder Bestätigungen.

siehe auch

Regel 20 PCT → Internationales Anmeldedatum
Regelt die Bestimmungen zur Feststellung und Zuerkennung des internationalen Anmeldedatums.