Feststellung nach Artikel 11 Absatz 1

Regel 20.1 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) definiert die Bestimmungen zur Feststellung, ob die Unterlagen die Erfordernisse für ein internationales Anmeldedatum erfüllen.

Regel 20.1 PCT

Bestimmungen zur Feststellung, ob die Unterlagen die Erfordernisse des Artikels 11 Absatz 1 erfüllen.

siehe auch

Regel 20 PCT → Internationales Anmeldedatum
Regelt die Bestimmungen zur Feststellung und Zuerkennung des internationalen Anmeldedatums.