Feststellung der Zuwiderhandlung

Regel 9.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) ermöglicht es den zuständigen Behörden, Zuwiderhandlungen gegen Regel 9.1 festzustellen und Änderungen vorzuschlagen.

Regel 9.2 PCT

Das Anmeldeamt, die Internationale Recherchenbehörde, die für die ergänzende Recherche bestimmte Behörde und das Internationale Büro können eine Zuwiderhandlung gegen Regel 9.1 feststellen und können dem Anmelder vorschlagen, seine internationale Anmeldung freiwillig entsprechend zu ändern; in diesem Fall werden, sofern zutreffend, das Anmeldeamt, die zuständige Internationale Recherchenbehörde, die zuständige für die ergänzende Recherche bestimmte Behörde und das Internationale Büro von dem Vorschlag unterrichtet.

siehe auch

Regel 9 PCT → Nicht zu verwendende Ausdrücke usw.
Legt fest, welche Ausdrücke und Zeichnungen in internationalen Anmeldungen nicht verwendet werden dürfen.