Regel 20.5 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt das Verfahren bei fehlenden Teilen der Beschreibung, der Ansprüche oder der Zeichnungen.
Verfahren bei fehlenden Teilen der Beschreibung, der Ansprüche oder der Zeichnungen.
Regel 20 PCT → Internationales Anmeldedatum
Regelt die Bestimmungen zur Feststellung und Zuerkennung des internationalen Anmeldedatums.