Erstellung des Berichts und Übermittlung an den Anmelder

Regel 44bis.1 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Erstellung des internationalen vorläufigen Berichts zur Patentfähigkeit und dessen Übermittlung an den Anmelder.

Regel 44bis.1(a) PCT → Erstellung des Berichts
Beschreibt die Erstellung des Berichts durch das Internationale Büro für die Internationale Recherchenbehörde.

Regel 44bis.1(b) PCT → Titel und Hinweis im Bericht
Regelt den Titel und den Hinweis im internationalen vorläufigen Bericht zur Patentfähigkeit.

Regel 44bis.1(c) PCT → Übermittlung an den Anmelder
Beschreibt die Übermittlung des Berichts an den Anmelder.

siehe auch

Regel 44bis PCT → Internationaler vorläufiger Bericht der Internationalen Recherchenbehörde zur Patentfähigkeit
Beschreibt die Erstellung, Übermittlung und Übersetzung des internationalen vorläufigen Berichts zur Patentfähigkeit.