Regel 86.3 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Festlegung der Erscheinungsfolge des Blattes.
Die Erscheinungsfolge des Blattes wird vom Generaldirektor festgelegt.
Regel 86 PCT → Blatt
Regelt den Inhalt und die Veröffentlichung des Blattes im Rahmen des PCT-Verfahrens.