Erklärung der Unverbindlichkeit von Kapitel II

Artikel 64 (1)(a) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) erlaubt Staaten, Kapitel II für sich als nicht verbindlich zu erklären.

Artikel 64 (1)(a) PCT

Jeder Staat kann erklären, daß Kapitel II für ihn nicht verbindlich sein soll.

siehe auch

Artikel 64 (1) PCT → Vorbehalt zu Kapitel II
Erlaubt Staaten, Kapitel II für sich als nicht verbindlich zu erklären.