Ergänzender internationaler Recherchenbericht

Regel 45bis.7 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Erstellung des ergänzenden internationalen Recherchenberichts.

Regel 45bis.7(a) PCT → Erstellung des ergänzenden internationalen Recherchenberichts
Beschreibt die Erstellung des ergänzenden internationalen Recherchenberichts durch die zuständige Behörde.

Regel 45bis.7(b) PCT → Sprache des Berichts
Regelt die Sprache, in der der ergänzende internationale Recherchenbericht abzufassen ist.

Regel 45bis.7(c) PCT → Anwendung weiterer Regeln
Beschreibt die Anwendung weiterer Regeln bei der Erstellung des ergänzenden internationalen Recherchenberichts.

Regel 45bis.7(d) PCT → Angabe von Unterlagen
Regelt die Angabe von Unterlagen im ergänzenden internationalen Recherchenbericht.

Regel 45bis.7(e) PCT → Erläuterungen im Bericht
Beschreibt die Möglichkeit, Erläuterungen im ergänzenden internationalen Recherchenbericht zu enthalten.

siehe auch

PCT, Teil B → Regeln zu Kapitel I des Vertrags
Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.