Regel 65 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Bewertung der erfinderischen Tätigkeit oder Nichtoffensichtlichkeit im Rahmen der internationalen vorläufigen Prüfung.
Regel 65.1 PCT → Bewertung des Standes der Technik
Beschreibt die Bewertung des Standes der Technik im Verhältnis zu einem bestimmten Anspruch.
Regel 65.2 PCT → Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit
Regelt den maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit.
PCT, Teil C → Regeln zu Kapitel II des Vertrags
Behandelt die internationale vorläufige Prüfung und die Anforderungen an den Antrag auf internationale vorläufige Prüfung.