Entschuldigung von Fristüberschreitungen und Verlängerung von Fristen

Regel 82quater der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Entschuldigung von Fristüberschreitungen und die Verlängerung von Fristen.

Regel 82quater.1 PCT → Entschuldigung von Fristüberschreitungen
Beschreibt die Bedingungen, unter denen Fristüberschreitungen entschuldigt werden können.

Regel 82quater.2 PCT → Nichtverfügbarkeit elektronischer Kommunikationsmittel im Amt
Regelt die Entschuldigung von Fristüberschreitungen aufgrund der Nichtverfügbarkeit elektronischer Kommunikationsmittel.

Regel 82quater.3 PCT → Verlängerung von Fristen aufgrund einer allgemeinen Störung
Regelt die Verlängerung von Fristen aufgrund einer allgemeinen Störung.

siehe auch

PCT, Teil D → Regeln zu Kapitel III des Vertrags
Behandelt die Zeitrechnung und die Berechnung von Fristen im Rahmen des PCT-Verfahrens.