Regel 82quater der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Entschuldigung von Fristüberschreitungen und die Verlängerung von Fristen.
Regel 82quater.1 PCT → Entschuldigung von Fristüberschreitungen
Beschreibt die Bedingungen, unter denen Fristüberschreitungen entschuldigt werden können.
Regel 82quater.2 PCT → Nichtverfügbarkeit elektronischer Kommunikationsmittel im Amt
Regelt die Entschuldigung von Fristüberschreitungen aufgrund der Nichtverfügbarkeit elektronischer Kommunikationsmittel.
Regel 82quater.3 PCT → Verlängerung von Fristen aufgrund einer allgemeinen Störung
Regelt die Verlängerung von Fristen aufgrund einer allgemeinen Störung.
PCT, Teil D → Regeln zu Kapitel III des Vertrags
Behandelt die Zeitrechnung und die Berechnung von Fristen im Rahmen des PCT-Verfahrens.