Einschränkungen der Akteneinsicht

Regel 94.1 d) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Einschränkungen der Akteneinsicht.

Regel 94.1 d) PCT

Das Internationale Büro gewährt keine Einsicht in die in seiner Akte enthaltenen Angaben, die gemäß Regel 48.2 Absatz l von der Veröffentlichung ausgeschlossen wurden, und in die in seiner Akte befindlichen Schriftstücke, die im Zusammenhang mit einem Antrag nach jener Regel stehen.

siehe auch

Regel 94.1 PCT → Akteneinsicht beim Internationalen Büro
Regelt die Akteneinsicht beim Internationalen Büro.