Eingang des Recherchenexemplars bei der Internationalen Recherchenbehörde

Regel 25 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Benachrichtigung über den Eingang des Recherchenexemplars bei der Internationalen Recherchenbehörde.

Regel 25.1 PCT → Benachrichtigung über den Eingang des Recherchenexemplars
Regelt die Benachrichtigung des Internationalen Büros, des Anmelders und gegebenenfalls des Anmeldeamts über den Eingang des Recherchenexemplars.

siehe auch

PCT, Teil B → Regeln zu Kapitel I des Vertrags
Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.