Einbeziehung aller technischen Sachgebiete

Regel 33.2(a) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Einbeziehung aller technischen Sachgebiete in die internationale Recherche.

Regel 33.2(a) PCT

Die internationale Recherche bezieht alle technischen Sachgebiete ein und wird auf der Basis des gesamten Prüfstoffs durchgeführt, der die Erfindung betreffendes Material enthalten könnte.

siehe auch

Regel 33.2 PCT → Bei der internationalen Recherche zu berücksichtigende Sachgebiete
Beschreibt die Sachgebiete, die bei der internationalen Recherche berücksichtigt werden müssen.