Regel 61.2(a) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Durchführung der Mitteilung durch das Internationale Büro.
Die in Artikel 31 Absatz 7 vorgesehene Mitteilung wird durch das Internationale Büro vorgenommen.
Regel 61.2 PCT → Mitteilung an die ausgewählten Ämter
Regelt die Mitteilung an die ausgewählten Ämter.