Artikel 35 des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Erstellung und den Inhalt des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts.
Artikel 35 (1) PCT → Erstellung des Prüfungsberichts
Beschreibt die Erstellung des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts innerhalb der vorgeschriebenen Frist und Form.
Artikel 35 (2) PCT → Inhalt des Prüfungsberichts
Erläutert den Inhalt des Prüfungsberichts und die Feststellungen zu den Ansprüchen.
Artikel 35 (3) PCT → Hinweise auf besondere Umstände
Beschreibt die Hinweise auf besondere Umstände, die im Prüfungsbericht vermerkt werden können.
PCT, Kapitel II → Die internationale vorläufige Prüfung
Dieses Kapitel behandelt die internationale vorläufige Prüfung von Anmeldungen, die auf Antrag des Anmelders durchgeführt wird. Es beschreibt die Verfahren und Anforderungen für die vorläufige Prüfung und die Rolle der mit der Prüfung beauftragten Behörden.