Daten im Bericht

Regel 70.4 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) bestimmt die Daten, die im internationalen vorläufigen Prüfungsbericht angegeben werden müssen.

Regel 70.4 PCT

In dem Bericht werden angegeben:

i) das Datum der Einreichung des Antrags und

ii) das Datum des Berichts; dieses Datum ist das Datum, an welchem der Bericht fertiggestellt worden ist.

siehe auch

Regel 70 PCT → Internationaler vorläufiger Prüfungsbericht
Regelt die Erstellung und den Inhalt des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts.