Regel 83.2(b) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die bindende Wirkung der Mitteilung für internationale Behörden.
Eine derartige Mitteilung ist für das Internationale Büro, die Internationale Recherchenbehörde oder die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde bindend.
Regel 83.2 PCT → Mitteilung
Regelt die Mitteilung über das Recht zum Auftreten vor internationalen Behörden.