Regel 57.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt den Betrag der Bearbeitungsgebühr und die Überweisung.
Regel 57.2(a) PCT → Höhe der Bearbeitungsgebühr
Beschreibt die Festlegung der Höhe der Bearbeitungsgebühr.
Regel 57.2(b) PCT → Vorgeschriebene Währung
Regelt die Währung, in der die Bearbeitungsgebühr zu zahlen ist.
Regel 57.2(c) PCT → Überweisung in Schweizer Franken
Beschreibt die Überweisung der Bearbeitungsgebühr in Schweizer Franken.
Regel 57.2(d) PCT → Umrechnung und Überweisung in anderen Währungen
Regelt die Umrechnung und Überweisung der Bearbeitungsgebühr in anderen Währungen.
Regel 57 PCT → Bearbeitungsgebühr
Regelt die Bearbeitungsgebühr für den Antrag auf internationale vorläufige Prüfung.