Beschluss der Versammlung

Artikel 61 (2)(a) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt, dass Änderungen durch die Versammlung beschlossen werden.

Artikel 61 (2)(a) PCT

Änderungen der in Absatz 1 genannten Artikel werden durch die Versammlung beschlossen.

siehe auch

Artikel 61 (2) PCT → Beschlussfassung über Änderungen
Regelt, wie Änderungen durch die Versammlung beschlossen werden.