Regel 92.1 c) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Berücksichtigung von Schriftstücken trotz Versäumnis.
Waren die Erfordernisse des Absatzes a nicht erfüllt, ist das Schriftstück jedoch im internationalen Verfahren berücksichtigt worden, so bleibt die Nichterfüllung außer Betracht.
Regel 92.1 PCT → Erfordernis von Begleitschreiben und Unterschriften
Regelt die Erfordernisse von Begleitschreiben und Unterschriften im Schriftverkehr.