Regel 43.6bis der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Berücksichtigung von Berichtigungen offensichtlicher Fehler im internationalen Recherchenbericht.
Regel 43.6bis(a) PCT → Berücksichtigung von Berichtigungen im Recherchenbericht
Beschreibt die Berücksichtigung von Berichtigungen offensichtlicher Fehler im internationalen Recherchenbericht.
Regel 43.6bis(b) PCT → Nichtberücksichtigung von Berichtigungen nach Beginn der Erstellung
Regelt die Nichtberücksichtigung von Berichtigungen offensichtlicher Fehler, wenn diese nach Beginn der Erstellung des internationalen Recherchenberichts mitgeteilt wurden.
Regel 43 PCT → Der internationale Recherchenbericht
Beschreibt die Anforderungen und Inhalte des internationalen Recherchenberichts.