Berücksichtigung von Berichtigungen offensichtlicher Fehler

Regel 43.6bis der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Berücksichtigung von Berichtigungen offensichtlicher Fehler im internationalen Recherchenbericht.

Regel 43.6bis(a) PCT → Berücksichtigung von Berichtigungen im Recherchenbericht
Beschreibt die Berücksichtigung von Berichtigungen offensichtlicher Fehler im internationalen Recherchenbericht.

Regel 43.6bis(b) PCT → Nichtberücksichtigung von Berichtigungen nach Beginn der Erstellung
Regelt die Nichtberücksichtigung von Berichtigungen offensichtlicher Fehler, wenn diese nach Beginn der Erstellung des internationalen Recherchenberichts mitgeteilt wurden.

siehe auch

Regel 43 PCT → Der internationale Recherchenbericht
Beschreibt die Anforderungen und Inhalte des internationalen Recherchenberichts.