Regel 70.2 e) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt, wie offensichtliche Fehler im Bericht berücksichtigt werden.
Wird die Berichtigung eines offensichtlichen Fehlers berücksichtigt, so wird dies im Bericht angegeben.
Regel 70.2 PCT → Grundlage für den Bericht
Beschreibt die Grundlagen, auf denen der internationale vorläufige Prüfungsbericht erstellt wird.