Regel 26ter.1 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Bedingungen und Fristen für die Berichtigung oder Hinzufügung von Erklärungen.
Der Anmelder kann eine Erklärung nach Regel 4.17 berichtigen oder dem Antrag hinzufügen, indem er innerhalb von 16 Monaten nach dem Prioritätsdatum beim Internationalen Büro eine entsprechende Mitteilung einreicht; eine Mitteilung, die beim Internationalen Büro nach Ablauf dieser Frist eingeht, gilt als am letzten Tag dieser Frist beim Internationalen Büro eingegangen, wenn sie dort vor Abschluß der technischen Vorbereitungen für die internationale Veröffentlichung eingeht.
Regel 26ter PCT → Berichtigung oder Hinzufügung von Erklärungen nach Regel 4.17
Regelt die Berichtigung oder Hinzufügung von Erklärungen nach Regel 4.17.