Regel 17.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Bereitstellung von Abschriften des Prioritätsbelegs durch das Internationale Büro.
a) Das Internationale Büro leitet auf Anforderung Abschriften des Prioritätsbelegs an Bestimmungsämter weiter.
b) Das Internationale Büro darf Kopien des Prioritätsbelegs nicht vor der internationalen Veröffentlichung zugänglich machen.
c) Nach der Veröffentlichung kann jedermann eine Kopie des Prioritätsbelegs gegen Kostenerstattung anfordern.
Regel 17 PCT → Der Prioritätsbeleg
Regelt die Einreichung und Bereitstellung von Prioritätsbelegen.