Regel 89.3(a) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Bekanntmachung der Verwaltungsvorschriften im Blatt.
Die Verwaltungsvorschriften und ihre Änderungen werden im Blatt bekanntgemacht.
Regel 89.3 PCT → Erlass und Inkrafttreten der Verwaltungsvorschriften
Beschreibt den Erlass und das Inkrafttreten der Verwaltungsvorschriften.