Beginn der internationalen vorläufigen Prüfung und Prüfungsfrist

Regel 69 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) behandelt den Beginn der internationalen vorläufigen Prüfung und die Prüfungsfrist.

Regel 69.1 PCT → Beginn der internationalen vorläufigen Prüfung
Beschreibt die Bedingungen für den Beginn der internationalen vorläufigen Prüfung.

Regel 69.2 PCT → Frist für die internationale vorläufige Prüfung
Regelt die Frist für die Erstellung des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts.

siehe auch

PCT, Teil C → Regeln zu Kapitel II des Vertrags
Behandelt die internationale vorläufige Prüfung und die Anforderungen an den Antrag auf internationale vorläufige Prüfung.