Regel 69 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) behandelt den Beginn der internationalen vorläufigen Prüfung und die Prüfungsfrist.
Regel 69.1 PCT → Beginn der internationalen vorläufigen Prüfung
Beschreibt die Bedingungen für den Beginn der internationalen vorläufigen Prüfung.
Regel 69.2 PCT → Frist für die internationale vorläufige Prüfung
Regelt die Frist für die Erstellung des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts.
PCT, Teil C → Regeln zu Kapitel II des Vertrags
Behandelt die internationale vorläufige Prüfung und die Anforderungen an den Antrag auf internationale vorläufige Prüfung.