Ausrichtung der internationalen Recherche

Regel 33.3 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Ausrichtung der internationalen Recherche auf die Ansprüche und die erfinderische Idee.

Regel 33.3(a) PCT → Grundlage der internationalen Recherche
Beschreibt die Grundlage der internationalen Recherche unter Berücksichtigung der Ansprüche, Beschreibung und Zeichnungen.

Regel 33.3(b) PCT → Umfang der internationalen Recherche
Regelt den Umfang der internationalen Recherche in Bezug auf die Ansprüche und mögliche Änderungen.

siehe auch

Regel 33 PCT → Einschlägiger Stand der Technik für die internationale Recherche
Bestimmt den einschlägigen Stand der Technik für die internationale Recherche.