Regel 3.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die gebührenfreie Bereitstellung vorgedruckter Formblätter für Anmelder.
Vorgedruckte Formblätter werden den Anmeldern vom Anmeldeamt oder, auf Wunsch des Anmeldeamts, vom Internationalen Büro gebührenfrei zur Verfügung gestellt.
Regel 3 PCT → Der Antrag (Form)
Bestimmt die Formvorschriften für den Antrag, einschließlich der Ausgabe von Formblättern und der Gestaltung des Antrags.