Regel 89.2(c) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Möglichkeit der Aufforderung zur Änderung durch die Versammlung.
Die Versammlung kann den Generaldirektor auffordern, die Verwaltungsvorschriften zu ändern; der Generaldirektor muß der Aufforderung Folge leisten.
Regel 89.2 PCT → Entstehung der Verwaltungsvorschriften
Regelt die Entstehung der Verwaltungsvorschriften.