Regel 16bis.1 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt das Verfahren, wenn Gebühren nicht oder nicht vollständig entrichtet wurden.
a) Stellt das Anmeldeamt im Zeitpunkt der Fälligkeit fest, dass keine Gebühren entrichtet worden sind oder dass der gezahlte Betrag zur Deckung der Gebühren nicht ausreicht, so fordert es den Anmelder auf, den fehlenden Betrag zu zahlen.
c) Hat der Anmelder den fälligen Betrag nicht innerhalb der Frist entrichtet, gibt das Anmeldeamt eine entsprechende Erklärung ab.
d) und e) Bestimmungen zur Behandlung von Zahlungen, die vor bestimmten Erklärungen eingehen.
Regel 16bis PCT → Verlängerung von Fristen für die Zahlung von Gebühren
Regelt die Verlängerung von Fristen für die Zahlung von Gebühren und die Erhebung von Gebühren für verspätete Zahlungen.