Anwendung von Regel 43.5

Regel 70.7 b) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt, dass Regel 43.5 Absätze b und e auch auf den Bericht Anwendung finden.

Regel 70.7 b) PCT

Regel 43.5 Absätze b und e findet auch auf den Bericht Anwendung.

siehe auch

Regel 70.7 PCT → Angabe der Unterlagen nach Artikel 35 Absatz 2
Regelt die Angabe von Unterlagen, die als wesentliche Grundlage für die Feststellungen angesehen werden.