Antwort auf die Aufforderung zur Stellungnahme

Regel 66.3(a) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Möglichkeiten des Anmelders, auf die Aufforderung zur Stellungnahme zu reagieren.

Regel 66.3(a) PCT

Der Anmelder kann auf die Aufforderung der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde nach Regel 66.2 Absatz c mit Änderungen oder – falls er mit der Auffassung der Behörde nicht übereinstimmt – mit Gegenvorstellungen antworten oder beides tun.

siehe auch

Regel 66.3 PCT → Förmliche Stellungnahme gegenüber der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde
Beschreibt die förmliche Stellungnahme gegenüber der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde.