Antragsersuchen

Regel 4.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Formulierung des Antragsersuchens.

Regel 4.2 PCT

Das Antragsersuchen soll sinngemäß folgendes zum Ausdruck bringen und ist vorzugsweise wie folgt zu fassen: “Der Unterzeichnete beantragt, dass die vorliegende internationale Anmeldung nach dem Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens behandelt wird.”

siehe auch

Regel 4 PCT → Der Antrag (Inhalt)
Regelt den vorgeschriebenen und wahlweisen Inhalt des Antrags, einschließlich der Bezeichnung der Erfindung und der Bestimmung von Staaten.