Regel 26bis.1b der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Auswirkungen eines Antrags auf vorzeitige Veröffentlichung auf die Berichtigung oder Hinzufügung eines Prioritätsanspruchs.
Eine Mitteilung nach Absatz a, die beim Anmeldeamt oder beim Internationalen Büro eingeht, nachdem der Anmelder einen Antrag auf vorzeitige Veröffentlichung nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b gestellt hat, gilt als nicht eingereicht, es sei denn, dieser Antrag wird vor Abschluß der technischen Vorbereitungen für die internationale Veröffentlichung zurückgenommen.
Regel 26bis.1 PCT → Bedingungen und Fristen für die Berichtigung oder Hinzufügung eines Prioritätsanspruchs
Regelt die Bedingungen und Fristen für die Berichtigung oder Hinzufügung eines Prioritätsanspruchs.