Regel 71.2 a) der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Möglichkeit, einen Antrag auf Kopien der Unterlagen innerhalb von sieben Jahren zu stellen.
Der Antrag nach Artikel 36 Absatz 4 kann jederzeit innerhalb von sieben Jahren, gerechnet vom internationalen Anmeldedatum der internationalen Anmeldung, auf die sich der Bericht bezieht, gestellt werden.
Regel 71.2 PCT → Kopien angegebener Unterlagen des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts
Regelt die Bedingungen für die Anforderung und Übersendung von Kopien der Unterlagen aus der Akte der internationalen vorläufigen Prüfung.