Regel 91.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Anträge auf Berichtigung offensichtlicher Fehler.
Ein Antrag auf Berichtigung nach Regel 91.1 muß bei der zuständigen Behörde innerhalb einer Frist von 26 Monaten seit dem Prioritätsdatum gestellt werden. Der Antrag muß den zu berichtigenden Fehler und die vorgeschlagene Berichtigung im einzelnen darlegen und kann auf Wunsch des Anmelders eine kurze Erläuterung enthalten. Die Regel 26.4 findet auf die Art und Weise, wie die vorgeschlagene Berichtigung anzugeben ist, entsprechend Anwendung.
Regel 91 PCT → Berichtigung offensichtlicher Fehler in der internationalen Anmeldung und in anderen Schriftstücken
Regelt die Berichtigung offensichtlicher Fehler in der internationalen Anmeldung und in anderen Schriftstücken.