Angaben und Übersetzungen von Bestimmungsämtern und ausgewählten Ämtern

Regel 95 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Angaben und Übersetzungen von Bestimmungsämtern und ausgewählten Ämtern.

Regel 95.1 PCT → Angaben betreffend Ereignisse bei Bestimmungsämtern und ausgewählten Ämtern
Regelt die Angaben betreffend Ereignisse bei Bestimmungsämtern und ausgewählten Ämtern.

Regel 95.2 PCT → Kopien der Übersetzungen
Regelt die Übersendung von Kopien der Übersetzungen durch Bestimmungsämter und ausgewählte Ämter.

siehe auch

PCT, Teil F → Regeln zu mehreren Kapiteln des Vertrags
Behandelt die Einreichung, Bearbeitung und Übermittlung internationaler Anmeldungen und anderer Schriftstücke in elektronischer Form oder mit elektronischen Mitteln.