Anforderungen an den Antrag

Regel 26bis.3b der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) legt die Anforderungen an den Antrag auf Wiederherstellung fest.

Regel 26bis.3b PCT

Ein Antrag nach Absatz a muß

i) innerhalb der nach Absatz e anwendbaren Frist beim Anmeldeamt eingereicht werden,

ii) die Gründe für das Versäumnis, die internationale Anmeldung innerhalb der Prioritätsfrist einzureichen, darlegen und

iii) vorzugsweise eine Erklärung oder andere in Absatz f genannte Nachweise enthalten.

siehe auch

Regel 26bis.3 PCT → Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Anmeldeamt
Regelt die Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Anmeldeamt unter bestimmten Bedingungen.