Regel 94.1ter der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Akteneinsicht bei der Internationalen Recherchenbehörde.
Regel 94.1ter a) PCT → Antrag auf Akteneinsicht bei der Internationalen Recherchenbehörde
Beschreibt den Antrag auf Akteneinsicht bei der Internationalen Recherchenbehörde durch den Anmelder oder eine bevollmächtigte Person.
Regel 94.1ter b) PCT → Akteneinsicht nach internationaler Veröffentlichung bei der Internationalen Recherchenbehörde
Regelt die Akteneinsicht nach internationaler Veröffentlichung bei der Internationalen Recherchenbehörde.
Regel 94.1ter c) PCT → Einschränkungen der Akteneinsicht bei der Internationalen Recherchenbehörde
Regelt die Einschränkungen der Akteneinsicht bei der Internationalen Recherchenbehörde.
Regel 94 PCT → Akteneinsicht
Regelt die Akteneinsicht im Rahmen des PCT-Verfahrens.