Akteneinsicht bei der Internationalen Recherchenbehörde

Regel 94.1ter der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Akteneinsicht bei der Internationalen Recherchenbehörde.

Regel 94.1ter a) PCT → Antrag auf Akteneinsicht bei der Internationalen Recherchenbehörde
Beschreibt den Antrag auf Akteneinsicht bei der Internationalen Recherchenbehörde durch den Anmelder oder eine bevollmächtigte Person.

Regel 94.1ter b) PCT → Akteneinsicht nach internationaler Veröffentlichung bei der Internationalen Recherchenbehörde
Regelt die Akteneinsicht nach internationaler Veröffentlichung bei der Internationalen Recherchenbehörde.

Regel 94.1ter c) PCT → Einschränkungen der Akteneinsicht bei der Internationalen Recherchenbehörde
Regelt die Einschränkungen der Akteneinsicht bei der Internationalen Recherchenbehörde.

siehe auch

Regel 94 PCT → Akteneinsicht
Regelt die Akteneinsicht im Rahmen des PCT-Verfahrens.