Artikel 57 (2) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Abstimmung des Haushaltsplans mit anderen Verbänden.
Der Haushaltsplan des Verbands wird unter Berücksichtigung der Notwendigkeit seiner Abstimmung mit den Haushaltsplänen der anderen von der Organisation verwalteten Verbände aufgestellt.
Artikel 57 PCT → Finanzen
Beschreibt die finanziellen Bestimmungen des Verbands.