Qualifizierter Hinweis

Ein qualifizierter Hinweis ist ein prozessuales Instrument, das vor allem im Patentnichtigkeitsverfahren nach § 83 Abs. 1 PatG [→ Gerichtlicher Hinweis im Nichtigkeitsverfahren] verwendet wird. Er dient der vorläufigen Einschätzung des Gerichts über die Erfolgsaussichten des Verfahrens und ermöglicht es den Parteien, ihre Verfahrensstrategie darauf abzustimmen. Der qualifizierte Hinweis soll sicherstellen, dass keine Überraschungsentscheidungen getroffen werden und die Parteien ausreichend Gelegenheit haben, zu den Bedenken des Gerichts Stellung zu nehmen oder ihre Anträge anzupassen.

siehe auch

§ 83 PatG → Gerichtlicher Hinweis im Nichtigkeitsverfahren
Das Patentgericht weist die Parteien in einem Nichtigkeits- oder Zwangslizenzverfahren auf wichtige Aspekte hin und kann Fristen für abschließende Stellungnahmen setzen.