Perpetua Mobilia

Eine Vorrichtung, die ohne Energiezufuhr Arbeit leisten soll, stellt ein Perpetuum mobile dar, das grundsätzlich und ohne Ausnahme im Widerspruch zu dem Satz von der Erhaltung der Energie steht und technisch nicht brauchbar ist.1)

siehe auch

1)
BPatG, 28.10.1998 9 W (pat) 3 / 98 „Perpetuum mobile“; Fortführung der Entscheidung des BGH Bl.f.PMZ 1985 S. 117, 118