Motivation für zwischenstaatliche Abkommen im gewerblichen Rechtsschutz:
Patente und Marken sind vom Staat verleihene Monopole, deren Reichweite wegen des Territorialitätsprinzip auf das Staatsgebiet des jeweiligen Staats begrenzt ist.
Dogmatisch zu unterscheiden sind die internationalen Verträge, die durch entsprechende nationale Gesetze (z.B. IntPatÜG), ergänzt werden, von Richtlinien /Verordnungen der EU, die als supranationale Einheit eine eigene Befugnis zur Rechtssetzung hat.