Patentgemeinschaft

Eine Patentgemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam eine Erfindung gemacht haben [→ Miterfinder] und ihnen das Recht auf das Patent gemeinschaftlich zusteht. Dies ist im deutschen Patentgesetz (PatG) in § 6 Satz 2 geregelt [→ Erfindergemeinschaft].

siehe auch

§ 6 Satz 2 geregelt → Erfindergemeinschaft